Fahrerlaubnis oder Führerschein?
Die Fahrerlaubnis muss für die jeweilige Kraftfahrzeugklasse erworben werden. Der Führerschein hingegen ist das amtliche Dokument, dass ein Kraftfahrer über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Den Führerschein müssen Autofahrer stets im Original dabeihaben und ‘auf Verlangen an eine zur Überwachung zuständige Person aushändigen’. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Demnach beinhaltet ein Führerschein, genau wie ein EU-Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Für den EU-Führerschein müssen lediglich 3 Voraussetzungen erfüllt werden, damit dieser gleich dem deutschen Führerschein seine Gültigkeit hat. Zum einen einen offiziellen Wohnsitz für mind. 185 Tage in dem Land, das den Führerschein ausstellt, sowie eine bestandene Theorie- und Praxisprüfung und die richterliche Führerschein Sperrfrist aus Deutschland muss bei der Führerscheinerteilung abgelaufen sein.
That’s it! 3 Kriterien, die die Ihnen eine MPU ersparen und Sie vor dieser Ezieherischen Maßnahme schützen!
Hier lesen Sie mehr zur aktuellen Rechtslage EU-Führerschein
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